Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen der Sapias
Wattstraat 2-4
3335 LV Zwijndrecht
Niederlande
T +31 (0)10-30.35.300
KVK: 58485333
MwSt.: NL853059706B01
RABO: NL74RABO0338101535

Nachfolgend finden Sie zahlreiche rechtliche Informationen. Sapias Holding BV ist stets um eine möglichst klare Kommunikation bemüht. Daher folgt hier eine kurze Zusammenfassung. Im Falle von Unklarheiten hat diese Zusammenfassung Vorrang vor den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist integraler Bestandteil dieser.

  • Für geschäftliche Käufe besteht kein Rückgaberecht. 
  • Die auf unserer Website angezeigten Lagerbestände dienen lediglich der Orientierung; daraus können keine Rechte abgeleitet werden.
  • Die Lieferzeit beträgt ungefähr 10 Werktage, kann sich aber verlängern. Die Ware ist sperrig und muss per LKW transportiert werden
  • Wir liefern nur an Werktagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr und nicht an Wochenenden oder Feiertagen.
  • Wir sind unterwegs. Sie können kein Lieferdatum auswählen
  • Privatpersonen haben Anspruch auf Rückgabe, müssen jedoch die Rücksendekosten tragen (die gleichen wie die zum Zeitpunkt des Kaufs berechneten Kosten)
  • Nach der Montage erlischt jegliches Rückgaberecht
  • Bitte warten Sie auf unser Rückgabeverfahren und senden Sie keine Waren selbst zurück
  • Die Zahlung muss im Voraus erfolgen, es sei denn, eine Zahlung per Rechnung wurde genehmigt. Die Zahlung per Rechnung muss spätestens 5 Tage nach Lieferung erfolgen.
  • Wenn Sie unmontierte Ware bestellen, beachten Sie bitte unsere Montageanleitung. Nicht alle unsere Möbel werden mit einer Montageanleitung geliefert. Sie sollten handwerklich geschickt sein, um die Montage selbst durchzuführen

Allgemeine Lieferbedingungen der privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Sapias Holding BV“ mit Sitz in Zwijndrecht.

Allgemeines Artikel 1
1. Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die aus diesem Vertrag, aus zukünftigen Verträgen oder auf sonstiger Grundlage entstehen.
Im Rahmen der Lieferbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
Produkt: Waren sowie Dienstleistungen wie Wartung, Beratung und Inspektion; Auftragnehmer: Sapias Holding BV;
Kunde: die Person, an die sich das vorstehende Angebot richtet; Dienstleistung: die Abnahme der Arbeit;
Vertrag: Jede Vereinbarung im weitesten Sinne des Wortes zwischen dem Kunden einerseits und Sapias Holding BV andererseits.

Angebot und Vertrag Artikel 2
1. Angebote sind 2 Monate gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Angaben in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Datenblättern usw. sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich in einem von den Parteien unterzeichneten Vertrag oder einer von Sapias Holding BV unterzeichneten Auftragsbestätigung enthalten. Die Verantwortung des Kunden für die von ihm bereitgestellten Informationen bleibt hiervon unberührt. Geringfügige Maßabweichungen oder geringfügige Änderungen an Konstruktion oder Bauteilen, die für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind, bleiben vorbehalten.
3. Der schriftliche Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch den Kunden, mit der Annahme dieser Bedingungen beim Kauf über diese Website oder mit dem Eingang des Vertrags bei Sapias Holding BV zustande. Beigefügte technische Zeichnungen sind Vertragsbestandteil.
4. Sapias Holding BV ist nicht verpflichtet, nachgelieferte Produkte nachzuliefern, wenn diese aus irgendeinem Grund nicht mehr produziert oder aus dem Vertriebsprogramm genommen wurden, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich vereinbart.
5. Das Angebot der Sapias Holding BV sowie die dazugehörigen Zeichnungen und Skripte bleiben Eigentum der Sapias Holding BV und sind unverzüglich an diese zurückzugeben, falls kein Auftrag erteilt wird. Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Sapias Holding BV dürfen sie weder ganz noch teilweise kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
6. Der Kunde garantiert, dass keine Daten über die von der Sapias Holding BV verwendeten Fertigungs- und/oder Konstruktionsverfahren an Dritte weitergegeben, offengelegt oder verwendet werden.
7. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, basiert jedes Angebot auf der Ausführung unter normalen Umständen und während der für die Sapias Holding BV geltenden Bedingungen und Arbeitszeiten. Falls Lieferung oder Installation auf Kundenwunsch außerhalb der regulären Arbeitszeiten (8:30 bis 17:00 Uhr) erfolgen muss, wird ein Zuschlag zum normalen Stundensatz erhoben:
100 % während der Werktage für Abend- und Nachtarbeit (17:00 bis 8:30 Uhr), 200 % an Sonn- und Feiertagen sowie
200 % für Nachtarbeit am Wochenende.
8. Nach Auftragsbestätigung durch Sapias Holding BV sind Änderungen bis zu 2 Tage nach Bestätigung möglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor der Lieferwoche. Bei Änderungen außerhalb dieses Zeitraums oder bei Sonderwünschen verlängert sich die Lieferzeit.
9. Nach Ablauf der 2 Werktage ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Verträge, die innerhalb von 2 Werktagen storniert werden, werden alle Sapias Holding BV entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
10. Fernabsatzgesetz: Privatkäufer können Artikel gegen Gebühr zurücksenden. Die entsprechenden Bedingungen finden Sie auf unserer Seite „Versand und Rückgabe“. Gewerbliche Käufe sind vom Umtausch ausgeschlossen.
11. Möbel werden unmontiert geliefert, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders gewünscht. Schäden, die während der Montage entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Vorgebohrte Löcher entsprechen selten der Position der Beine. Die Beine werden mit den mitgelieferten selbstschneidenden Schrauben direkt an der Tischplatte befestigt.

Preisartikel 3
1. Die angegebenen Preise gelten für die kostenlose Lieferung innerhalb der Niederlande (ohne Inseln) bis zur Haustür. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.
Für Umzüge gelten folgende Bedingungen:
Vertikaltransport auf Basis einer nachträglichen Berechnung oder eines Angebots. Gebrauchsfertige Installation am Einsatzort: 5 % des Nettorechnungswerts.
2. Bei Bestellungen mit einem Nettorechnungswert unter 500 € (ohne MwSt.) berechnet Sapias Holding BV einen Zuschlag für Versand- und Bearbeitungskosten.
3. Auf Wunsch des Kunden organisiert Sapias Holding BV den Transport zum internen Bestimmungsort, sofern die gelieferten Produkte ungehindert mit einem für Plattformwagen und Hubwagen ausreichend großen Lift transportiert werden können. Andernfalls berechnet Sapias Holding BV alle zusätzlichen Kosten.
4. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verschoben oder beschleunigt, hat Sapias Holding BV Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten.
Sapias Holding BV berechnet zudem gesetzliche Zinsen auf den Preis der
von der Verschiebung betroffenen Produkte.

Falls die Anlieferung zum oder am Lieferort aufgrund fehlender oder unzureichender Straßenbefestigung oder anderer Umstände zusätzliche Arbeitsstunden erfordert, ist Sapias Holding BV berechtigt, diese Stunden gesondert in Rechnung zu stellen. Die Anmietung zusätzlicher Ressourcen zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Gebäudes wird ebenfalls vollumfänglich berechnet.
5. Änderungen der Lohnkosten oder der Kosten für Rohstoffe und Betriebsmittel, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung verbraucht oder verwendet werden und mehr als drei Monate nach Vertragsschluss eintreten, können von Sapias Holding BV ohne Aufschlag weitergegeben werden.
6. Sapias Holding BV ist berechtigt, den Nettorechnungsbetrag (ohne MwSt.) um einen Kreditlimitzuschlag von 2 % zu erhöhen, der gesondert auf der Rechnung ausgewiesen wird. Bei Zahlung vor oder am Fälligkeitstag kann der Kunde den entsprechenden Betrag von der Rechnung abziehen.

Lieferbedingungen Artikel 4
1. Die in Angeboten und/oder Verträgen genannten Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt und so weit wie möglich eingehalten. Sollten diese Termine überschritten werden, wird Sapias Holding BV den Kunden kontaktieren. Die Liefertermine sind nicht als strikte Fristen zu verstehen.
2. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Bestellung von Sapias Holding BV ausgeführt wurde. Die Lieferung und der unterzeichnete Lieferschein bilden den Maßstab für die abgeschlossene Lieferung; etwaige Fehlmengen und Mängel müssen stets auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Mängel, die bei der Lieferung nicht gemeldet werden, übernimmt Sapias Holding BV keine Haftung.
3. Sapias Holding BV behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Kunden die Bestellung in Teillieferungen auszuliefern und diese Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.
4. Der Liefertermin beginnt mit dem spätesten der folgenden Daten:
a) dem Datum des Wareneingangs;
b) dem Datum des Eingangs der für die Ausführung erforderlichen Dokumente, Daten, Genehmigungen usw. bei Sapias Holding BV.
c) der Tag der Erledigung der für den Arbeitsbeginn notwendigen Formalitäten;
d) der Tag des Eingangs der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung bei Sapias Holding BV.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte am in Artikel 3 Absatz 1 genannten Ort entgegenzunehmen. Andernfalls ist Sapias Holding BV berechtigt, ohne Mahnung die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die nicht abgenommenen Produkte zu verlangen. Diese Produkte gelten als vom Kunden bei Sapias Holding BV abgenommen und werden anschließend auf Kosten und Risiko des Kunden und gegen Erstattung aller entstandenen Kosten gelagert. Dies gilt unbeschadet aller weiteren Rechte von Sapias Holding BV.
6. Die Lieferungen erfolgen in der/den mit dem Kunden vereinbarten und bestätigten Lieferwoche(n). Der Kunde kann den Liefertermin nicht selbst festlegen. Wir liefern ausschließlich an Werktagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, nicht an Wochenenden oder Feiertagen.
7. Der Kunde muss sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung Kontaktpersonen an der Lieferadresse anwesend sind. Die Namen der Kontaktpersonen müssen im Vertrag aufgeführt werden.
8. Sollten während der Lieferung interne Probleme auftreten, ist Sapias Holding BV berechtigt, die Lieferung hinter der ersten Tür abzustellen oder, nach Absprache, an einem anderen Ort zu lagern. Alle in diesem Fall entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
9. Wir liefern auf der üblichen Route und benötigen je nach Lagerbestand 5 bis 15 Werktage. Sollten Produkte nicht vorrätig oder die Routen ausgelastet sein, kann sich die Lieferzeit verlängern. Lieferungen, die länger als die vereinbarte Lieferzeit dauern, können aus diesem Grund nicht storniert werden, es sei denn, die Lieferzeit ist unangemessen lang. Sie können den Liefertermin nicht selbst wählen.

Montage Artikel 5
1. Die Montage gilt als unter normalen Arbeitsbedingungen und während der für den Montageservice der Sapias Holding BV geltenden regulären Arbeitszeiten möglich. Muss die Montage ganz oder teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt werden, wird dem Kunden ein Zuschlag gemäß Artikel 2.7 berechnet.
2. Die Montage erfolgt, sofern erforderlich, auf Grundlage von Zeichnungen, die dem Kunden im Voraus zugesandt oder von ihm erhalten wurden. Die in diesen Zeichnungen angegebenen Maße und Daten sind vom Kunden während der Montage zu überprüfen. Kopien der relevanten Zeichnungen werden vom Kunden zur Genehmigung unterzeichnet und an die Sapias Holding BV zurückgesandt. Sollten zum Liefertermin keine internen Zeichnungen vorliegen und dies zu internen Problemen führen, ist die Sapias Holding BV berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Die Beurteilung der Eignung der Gebäudestruktur für die Montage der Produkte obliegt dem Kunden.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 hat der Auftraggeber auf eigene Kosten sicherzustellen,
dass a) Arbeiten, die nicht im Auftrag der Sapias Holding BV enthalten sind, wie z. B. Elektroarbeiten, Schneid-, Abbruch-, Maurer-, Beton-, Polster-, Verputz- und/oder Malerarbeiten oder ähnliche Arbeiten, ordnungsgemäß und termingerecht ausgeführt werden;
b) Beleuchtung und Strom in angemessener Entfernung verfügbar sind und die Räume, in denen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, sauber, trocken und ausreichend beheizt sind;
c) die gelieferten Produkte mit einem für einen Plattformwagen oder Hubwagen ausreichend großen Aufzug oder mit Hebezeugen oder anderen geeigneten Transportmitteln zum Montageort transportiert werden können. Arbeiten Dritter dürfen den ungestörten Transport durch das Gebäude und/oder die kontinuierliche Montage nicht behindern;
d) die gelieferten, aber noch nicht montierten Produkte sowie die Werkzeuge in abschließbaren, ausschließlich der Sapias Holding BV zugänglichen und für die Lagerung dieser Produkte und Werkzeuge geräumten Räumen gelagert werden können;
e) alle erforderlichen baulichen Anpassungen zur Fertigstellung der Lieferungen vorgenommen werden.
4. Im Falle eines Zeitverlusts aufgrund eines Schadens oder eines anderen Grunds, für den Sapias Holding BV nicht haftet, wird eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit unter Berücksichtigung aller Umstände gewährt. Artikel 3 Absatz 4 gilt entsprechend.
5. Der Kunde haftet für Schäden an Produkten oder Werkzeugen sowie für deren Verlust, es sei denn, Sapias Holding BV hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Kunde ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.

Beratung und Projektkosten Artikel 6
1. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Sapias Holding BV. Die Sapias Holding BV übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die in der Beratung genannten Lagerkapazitäten, Ergebnisse und/oder die erwartete Leistung der von ihr gelieferten Produkte.
2. Das Urheberrecht an den von der Sapias Holding BV bereitgestellten Beratungen, Zeichnungen, Skripten, Bildern und Beschreibungen verbleibt jederzeit bei der Sapias Holding BV.
3. Die Kosten für die Erstellung einer Vorstudie und/oder von Grundrissen sowie für die Projektleitung, -koordination und/oder -ausführung trägt der Auftraggeber.

Zahlungsartikel 7
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung wie folgt:
a) Vorkasse per Banküberweisung oder Online-Zahlung.
b) Nach Genehmigung durch Sapias Holding BV ist die Zahlung per Rechnung möglich. Dies unterliegt einer Bonitätsprüfung und hat ein Zahlungsziel von 5 Tagen nach Lieferdatum.

Die Zahlung hat in einer von Sapias Holding BV in angemessener Weise festgelegten Weise zu erfolgen. Ab dem Fälligkeitsdatum schuldet der Kunde gesetzliche Zinsen.
Die Sapias Holding BV entstehenden Inkassokosten werden gemäß dem von der niederländischen Anwaltskammer (NOvA) empfohlenen Inkassosatz berechnet.
2. Zahlungen des Kunden dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten sowie anschließend der Begleichung der ältesten offenen Rechnungen, selbst wenn die Gegenseite die Zahlung einer späteren Rechnung bestätigt.
3. Soweit der Kunde einen Mangel an einem gelieferten Produkt geltend macht, ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der beanstandeten Produkte derselben Lieferung zu verweigern oder auszusetzen.

Eigentumsübergang, Rechteübertragung Artikel 8
1. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aufgrund von Lieferungen oder Leistungen geschuldeten Kosten, einschließlich Zinsen und Kosten, durch den Auftraggeber Eigentum der Sapias Holding BV.
2. Die Sapias Holding BV hat gegebenenfalls Anspruch auf ungehinderten Zugang zu den gelieferten Waren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sapias Holding BV bei der Ausübung des in Absatz 1 genannten Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme der gelieferten Waren, einschließlich etwaiger hierfür erforderlicher Demontagearbeiten, umfassend zu unterstützen.
3. Erhält der Auftragnehmer vor oder während der Vertragserfüllung konkrete Anzeichen für eine verminderte Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, ist er berechtigt, nach eigenem Ermessen vom Auftraggeber zusätzliche Sicherheiten zu verlangen oder den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht zu kündigen und weitere Lieferungen einzustellen. Dieser Umstand stellt eine aufschiebende Bedingung dar, d. h. der Auftragnehmer kann den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst betrachten.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erworbenen Produkte am in Artikel 3 Absatz 1 genannten Ort entgegenzunehmen. Andernfalls ist Sapias Holding BV berechtigt, ohne Mahnung die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die nicht abgenommenen Produkte zu verlangen. Diese Produkte gelten als vom Kunden von Sapias Holding BV abgenommen und werden anschließend auf Kosten und Risiko des Kunden und gegen Erstattung aller entstandenen Kosten gelagert. Dies gilt unbeschadet aller sonstigen Rechte von Sapias Holding BV.

Risiko Artikel 9
Die Gegenstände stehen unter dem Risiko von Sapias Holding BV, bis sie in den tatsächlichen Besitz des Kunden oder von Hilfspersonen gelangen, die vom Kunden eingesetzt werden.

Reklamationen und Gewährleistung Artikel 10
1. Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel sind vom Kunden der Sapias Holding BV bei Lieferung mittels Lieferschein oder spätestens 3 Werktage nach Anlieferung im Lager anzuzeigen. Reklamationen bezüglich unsichtbarer Mängel sind der Sapias Holding BV unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 7 Werktage nach Ablauf der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gewährleistungsfrist, schriftlich und gesondert mitzuteilen. Werden die vorgenannten Fristen überschritten, erlischt jeglicher Anspruch gegen die Sapias Holding BV hinsichtlich der betreffenden Mängel. Rechtliche Schritte in diesem Zusammenhang müssen innerhalb von 3 Monaten nach fristgerechter Reklamation eingeleitet werden, andernfalls verfällt der Anspruch.
2. Unbeschadet der nachstehenden Einschränkungen
gewährleistet die Sapias Holding BV die einwandfreie Beschaffenheit des gelieferten Produkts sowie die Qualität der verwendeten und/oder gelieferten Materialien für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung gemäß Artikel 4 Absatz 2, mit Ausnahme sichtbarer Mängel.
3. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Mängel, die ausschließlich oder überwiegend auf eine unsachgemäße Montage/Installation durch Sapias Holding BV zurückzuführen sind. Erfolgt die Montage/Installation des Produkts durch Sapias Holding BV, beginnen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen mit dem Tag der
Fertigstellung der Montage/Installation durch Sapias Holding BV. In diesem Fall endet die Gewährleistungsfrist jedoch spätestens 12 Monate nach Lieferung gemäß Artikel 4 Absatz 2.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich in keinem Fall auf Mängel, die ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen sind:
a) Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsanleitung oder sonstige bestimmungsgemäße Verwendung durch den Kunden;
b) normale Abnutzung;
c) Montage/Installation oder Reparatur durch Dritte (einschließlich des Kunden);
d) Anwendung staatlicher Vorschriften hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
e) Verwendung von Materialien oder Waren in Absprache mit dem Kunden;
f) vom Kunden zur Verarbeitung an Sapias Holding BV übermittelte Materialien oder Waren.
Materialien, Waren, Verfahren und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Kunden angewendet werden, sowie Materialien und Waren, die vom Kunden oder in dessen Auftrag geliefert werden;
g) Teile, die Sapias Holding BV von Dritten bezieht, sofern der Dritte keine Garantie für Sapias Holding BV übernommen hat.
5. Kommt der Kunde einer Verpflichtung aus dem mit Sapias Holding BV geschlossenen Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht nach, so ist Sapias Holding BV in Bezug auf diese Vereinbarungen zu keinerlei Gewährleistung verpflichtet. Zerlegt, repariert oder bearbeitet der Kunde das Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sapias Holding BV, so erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
6. Ersetzt Sapias Holding BV Teile und/oder Produkte zur Erfüllung ihrer Gewährleistungsverpflichtungen, so gehen die ersetzten Teile und/oder Produkte in ihr Eigentum über.

Haftung Artikel 11
1. Die Haftung der Sapias Holding BV beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Gewährleistungsbestimmungen.
2. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit seitens der Sapias Holding BV, der Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen zur Produkthaftung gemäß der einschlägigen EG-Richtlinie sowie der Bestimmungen von Absatz 1 ist jegliche Haftung des Auftragnehmers, beispielsweise für Geschäftsschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung eines solchen Haftungsausschlusses im Einzelfall zu einem nach den Grundsätzen der Billigkeit und Angemessenheit unannehmbaren Ergebnis führen würde.
3. Die Sapias Holding BV haftet daher auch nicht für:
a) die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder sonstigen Rechten Dritter infolge der Nutzung von Daten, die vom oder im Auftrag des Kunden bereitgestellt wurden;
b) Schäden oder Verluste jeglicher Art an Rohstoffen, Halbfertigprodukten, Modellen, Werkzeugen und anderen vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen.
4. Leistet Sapias Holding BV während der Installation Unterstützung jeglicher Art, ohne zuvor beauftragt worden zu sein, geschieht dies auf Risiko des Kunden.
5. Ist der Kunde kein Verbraucher oder gleichwertiger Erwerber, so ist er verpflichtet, Sapias Holding BV von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, für die die Haftung von Sapias Holding BV gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen ist.

Geistiges Eigentum Artikel 12
Sapias Holding BV trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass die zu erbringende Leistung mit in den Niederlanden geltenden Rechten des geistigen Eigentums Dritter kollidiert. Sollte der Auftragnehmer trotz dieser Vorkehrungen für die Verletzung eines solchen Rechts verantwortlich sein, nimmt Sapias Holding BV, unbeschadet der in Artikel 11 festgelegten Grenzen, die gelieferten Waren gegen Gutschrift der Rekrutierungskosten zurück oder stellt sicher, dass der Auftraggeber die gelieferten Waren oder einen gleichwertigen Gegenstand ungestört weiter nutzen kann; dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber Sapias Holding BV rechtzeitig die Möglichkeit gibt, ihre Interessen gegenüber demjenigen, der die gewerblichen Schutzrechte geltend macht, zu verteidigen.

Modelle, Werkzeuge, Stempel und Matrizen Artikel 13
Speziell für einen Auftrag angefertigte Modelle, Werkzeuge, Stempel und Matrizen bleiben Eigentum der Sapias Holding BV, auch wenn dafür Kosten berechnet wurden. Erhält die Sapias Holding BV innerhalb von zwei Jahren keine Bestellungen für einen bestimmten Artikel, ist sie berechtigt, die betreffenden Modelle, Werkzeuge, Stempel und Matrizen ohne Benachrichtigung des Kunden zu vernichten.

Höhere Gewalt Artikel 14
Für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet ein nicht zurechenbares Ereignis: jeder Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs von Sapias Holding BV liegt, selbst wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war, und der Sapias Holding BV dauerhaft oder vorübergehend an der Vertragserfüllung hindert. Als nicht zurechenbares Ereignis gelten insbesondere:
Nichtlieferung, mangelhafte Lieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten an Sapias Holding BV;
Krankheit von Mitarbeitern von Sapias Holding BV; Mängel an Hilfseinrichtungen und Transportmitteln
; Feuer; Streik; Verkehrsbehinderungen; staatliche Maßnahmen; Krieg oder sonstige Unruhen.

In den oben genannten Fällen ist Sapias Holding BV berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen oder ihre Verpflichtungen für die Dauer der nicht zurechenbaren Mängel auszusetzen, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Entschädigung durch Sapias Holding zusteht

Im Falle von nicht dem Kunden zuzurechnenden Mängeln hat Sapias Holding BV jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen und, es sei denn, die Einhaltung des Vertrags durch den Kunden ist dauerhaft unmöglich, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden für die Dauer des Mangels auszusetzen, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung in irgendeiner Form zusteht.

Aussetzung, Kündigung Artikel 15
Erfüllt der Kunde eine Verpflichtung aus einem mit der Sapias Holding BV geschlossenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht, oder bestehen ernsthafte Zweifel an seiner Fähigkeit, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Sapias Holding BV zu erfüllen, ist die Sapias Holding BV berechtigt, ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention die Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass ihr hierfür ein Schadenersatzanspruch entsteht und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte. Beantragt eine der Parteien die Aussetzung der Zahlungen oder wird sie zahlungsunfähig, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen oder (nach ihrer Wahl) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen. Alle von der kündigenden Partei geschuldeten Zahlungen werden dann sofort fällig. Die Rechte im Zusammenhang mit der Nichterfüllung bleiben der jeweiligen Partei uneingeschränkt vorbehalten.

Artikel 16 Qualität und Beschreibung

Zeigt oder stellt der Verkäufer Zeichnungen, Fotos, Modelle, Konstruktionspläne, Berechnungen oder sonstige Informationen zur Verfügung, dienen diese lediglich der Veranschaulichung. Die gelieferte Ware kann von den Abbildungen abweichen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer Ware zu liefern, die
aus einwandfreien Materialien gefertigt und solide verarbeitet ist und
in jeder Hinsicht mit den vom Verkäufer und/oder Käufer bereitgestellten Mustern oder Modellen übereinstimmt.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist, selbst wenn dieser Zweck dem Verkäufer mitgeteilt wurde, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

Streitigkeiten Artikel 17
Alle Streitigkeiten in Angelegenheiten, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, werden unbeschadet des Rechts der Parteien, Entscheidungen vom Präsidenten des Bezirksgerichts im summarischen Verfahren zu beantragen, dem ordentlichen Gericht am Sitz oder Bezirk der Sapias Holding unterworfen.

Anwendbares Recht Artikel 18
Alle Angelegenheiten, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen einer Rechtsbeziehung zwischen den Parteien sind die Parteien an die Bestimmungen gebunden, die einen möglichst ähnlichen Umfang haben und von der Unwirksamkeit unberührt bleiben.

Schlussbestimmung Artikel 19

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Sapias Holding BV und dem Kunden. Sollten Umstände eintreten, unter denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Bestimmungen davon zu unbilligen Folgen führen könnten, entscheidet das zuständige Gericht nach Billigkeit und Billigkeit. Informationen zu Verbraucherkäufen finden Sie auch auf der „Versand und Rückgabe“ dieser Website. Dort wird das Fernabsatzgesetz gesondert erläutert, das Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ihr Rückgaberecht einräumt.

ABC Büromöbel © Alle Rechte vorbehalten

Änderungen an Modellen und Preisen von Büromöbeln vorbehalten. Alle Preise für Büromöbel auf dieser Website verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Für alle Verkäufe über ABC Kantoormeubelen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.