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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen des Privatunternehmens mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zwijndrecht ​Sapias
Wattstraat 2-4
3335 LV Zwijndrecht
Niederlande
T +31 (0)10-30.35.300
F +31 (0)10-30.35. 350
KVK: 58485333
MwSt.: NL853059706B01
RABO: NL74RABO0338101535

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Gesetzestexte. Sapias Holding BV kommuniziert gerne so klar wie möglich. Daher zunächst eine kurze Zusammenfassung. Bei Unklarheiten hat diese Zusammenfassung stets Vorrang vor den nachstehenden Bedingungen und ist zudem integrierender Bestandteil unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Bei einem Geschäftskauf besteht kein Rückgaberecht. 
  • Der Lagerbestand auf unserer Website ist immer ein Hinweis, Sie können daraus keine Rechte ableiten.
  • Privatpersonen haben Anspruch auf eine Rücksendung, müssen jedoch die Rücksendekosten tragen. (wie beim Kauf berechnet)
  • Mit der Installation erlischt jegliches Rückgaberecht

Allgemeine Lieferbedingungen der privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Sapias Holding BV“ mit Sitz in Zwijndrecht.

Allgemeiner Artikel 1
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung oder aus anderen Vereinbarungen in der Zukunft oder aus anderen Gründen.
Die Lieferbedingungen beziehen sich auf folgende Begriffe:
Produkt: Waren sowie Dienstleistungen wie Wartung, Beratung und Inspektion;
Auftragnehmer: Sapias Holding BV Auftraggeber: die Person, an die das oben genannte Angebot gerichtet ist;
Dienstleistung: die Vergabe von Arbeiten. Vertrag: Jede Vereinbarung im weitesten Sinne des Wortes zwischen dem Kunden einerseits und der Sapias Holding BV andererseits.

Angebot und Vertrag Artikel 2
1. Angebote sind 2 Monate gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die in Katalogen, Bildern, Zeichnungen, Standardisierungsblättern usw. enthaltenen Informationen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich in einem von den Parteien unterzeichneten Vertrag oder einer von Sapias Holding BV unterzeichneten Auftragsbestätigung enthalten, unbeschadet der Verantwortung des Kunden für die von ihm bereitgestellten Informationen.
Geringe Abweichungen in den Maßen sowie geringfügige Änderungen der Konstruktion oder Teile, die eine ordnungsgemäße Ausführung gewährleisten, bleiben vorbehalten. 3. Der schriftliche Vertrag kommt am Tag der Vertragsunterzeichnung durch den Kunden oder der Annahme dieser Bedingungen beim Kauf auf dieser Website oder am Tag des Vertragseingangs bei der Sapias Holding BV zustande und kommt zustande. Die beigefügten technischen Zeichnungen sind verbindlich im Hinblick auf den Vertrag.
4. Sapias Holding BV ist nicht verpflichtet, einmal gelieferte Produkte zu liefern, wenn diese Produkte aus irgendeinem Grund aus der Produktion genommen oder aus ihrem Verkaufsprogramm gestrichen wurden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag angegeben.
5. Das Angebot der Sapias Holding BV sowie die von ihr zur Verfügung gestellten Zeichnungen und Skripte bleiben deren Eigentum und sind, sofern kein Auftrag mit der Sapias Holding BV zustande kommt, unverzüglich an diese zurückzugeben.
Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Sapias Holding BV weder ganz noch teilweise kopiert oder Dritten zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden. 6. Der Kunde garantiert, dass keine Informationen über die von der Sapias Holding BV verwendeten Herstellungs- und/oder Konstruktionsmethoden an Dritte weitergegeben, offengelegt oder genutzt werden.
7. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, basiert jedes Angebot auf der Ausführung unter normalen Umständen zu den bei Sapias Holding BV geltenden Bedingungen und während der bei Sapias Holding BV geltenden normalen Arbeitszeiten.
Muss auf Wunsch des Auftraggebers die Lieferung oder Montage außerhalb der normalen Arbeitszeiten von 8:30 bis 17:00 Uhr erfolgen, wird ein Zuschlag auf den normalen Stundensatz berechnet: 100 % während der Arbeitswoche, abends und Nachtarbeit von 17:00 bis 8:30 Uhr 200 % an Sonn- und Feiertagen
200 % bei Nachtarbeit am Wochenende
8. Nachdem ein Auftrag von Sapias Holding BVis bestätigt wurde, sind Änderungen bis zu 2 Tage nach Bestätigung zulässig , die Höchstgrenze liegt jedoch bei 3 Wochen vor der Lieferwoche.
Der Auftraggeber muss mit einer Verlängerung der Lieferzeit rechnen, wenn der Änderungswunsch außerhalb dieser Frist erfolgt und es sich bei der Änderung um Sonderwünsche handelt. 9. Eine Stornierung von Bestellungen nach Bestätigung ist nach den oben genannten 2 Werktagen nicht mehr möglich.
Bei Verträgen, die innerhalb von 2 Werktagen gekündigt werden, werden sämtliche der Sapias Holding BV für die Vertragsabwicklung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. 10. Fernabsatzgesetz.
Privatkäufer können Artikel gegen Entgelt zurückgeben. Die Konditionen finden Sie auf unserer Versand- und Retourenseite. Geschäftskäufe sind vom Umtausch ausgeschlossen. 11. Möbel werden unmontiert geliefert, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich wünscht. Schäden während der Installation liegen in der Verantwortung des Kunden. Ein vorgebohrtes Lochmuster stimmt selten mit der Position der Beine überein. Sie schrauben die Beine mit den mitgelieferten selbstschneidenden Schrauben direkt in die Oberseite

Preis Artikel 3
1. Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung frei Haus in den Niederlanden, mit Ausnahme der Inseln, hinter der ersten Tür.
Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Für Umzüge gelten folgende Konditionen:
Vertikaler Transport nach Ist-Kalkulation oder nach Angebot.
Bei gebrauchsfertiger Aufstellung am Arbeitsplatz 5 % auf den Nettorechnungswert. 2. Bei Bestellungen unter 500 € Netto-Rechnungswert, exklusive Umsatzsteuer, berechnet die Sapias Holding BV einen Zuschlag für Versandkosten und Verwaltungskosten.
3. Auf Wunsch des Kunden organisiert die Sapias Holding BV den Transport zum internen Bestimmungsort, sofern die gelieferten Produkte mit einem für Plattformwagen und Hubwagen ausreichend großen Aufzug ohne Behinderung transportiert werden können.
Wenn dies nicht der Fall ist, wird Sapias Holding BV alle zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. 4. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verschoben oder beschleunigt, hat die Sapias Holding BV Anspruch auf eine Entschädigung für die Kosten, die sich aus dieser Verzögerung oder Beschleunigung ergeben.
Sapias Holding BV berechnet außerdem die gesetzlichen Zinsen auf den Preis der
von der Verschiebung betroffenen Produkte.

Wenn die Lieferung am oder in der Nähe des Lieferorts zusätzliche Arbeitsstunden aufgrund fehlender Pflasterung oder befestigter Straße oder anderer Umstände erfordert, ist Sapias Holding BV berechtigt, diese Stunden gesondert in Rechnung zu stellen.
Auch der Einsatz zusätzlicher Ressourcen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Gebäudes wird in voller Höhe in Rechnung gestellt. 5. Änderungen der Arbeitslöhne oder der Einstandspreise für Rohstoffe und Materialien, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung aufgewendet oder verbraucht werden und mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss eintreten, werden von Sapias zugelassen Holding BV. werden ohne weiteren Zuschlag berechnet.
6. Die Sapias Holding BV ist berechtigt, den Nettorechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer um einen auf der Rechnung gesondert ausgewiesenen Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % zu erhöhen. Erfolgt die Zahlung vor oder am Fälligkeitstag, ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Rechnung abzuziehen.

Lieferung Artikel 4
1. Die in Angeboten und/oder Verträgen angegebenen Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen und werden so weit wie möglich berücksichtigt.
Bei Überschreitung dieser Fristen wird sich die Sapias Holding BV mit dem Kunden beraten. Die Lieferzeiten können niemals als Fristen angesehen werden. 2. Die Lieferung erfolgt, sobald die Bestellung von der Sapias Holding BV ausgeführt wurde.
Maßgeblich für den Abschluss der Lieferung sind die Lieferung und der unterschriebene Frachtbrief. Eventuelle Mängel und Mängel sind jederzeit auf dem Frachtbrief zu vermerken. Alle Mängel, die während der Lieferung nicht gemeldet werden, unterliegen nicht der Haftung der Sapias Holding BV. 3. Die Sapias Holding BV behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit dem Kunden die Bestellung in Teilen zu liefern und diese Teillieferungen in Rechnung zu stellen.
4. Die Lieferzeit beginnt mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte:
a) dem Tag des Eingangs;
b) der Tag des Eingangs der für die Umsetzung erforderlichen Dokumente, Daten, Genehmigungen usw. bei der Sapias Holding BV;
c) der Tag der Erledigung der für den Beginn der Arbeiten erforderlichen Formalitäten;
d) der Tag, an dem Sapias Holding BV den Betrag erhält, der laut Vertrag vor Beginn der Arbeiten im Voraus zu zahlen ist.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte an dem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Ort zu kaufen.
Andernfalls ist die Sapias Holding BV berechtigt, ohne Inverzugsetzung die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die nicht gekauften Produkte zu verlangen. Diese Produkte gelten als vom Kunden bei der Sapias Holding BV gekauft und werden dann bei gekauft Auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers sowie auf Schadensersatz werden sämtliche hieraus entstehenden Kosten gespeichert. Andere Rechte der Sapias Holding BV bleiben hiervon unberührt. 6. Lieferungen erfolgen in einer mit dem Auftraggeber vereinbarten und im Vertrag schriftlich bestätigten Lieferwoche(n).
Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein oder mehrere Liefertermine vereinbart werden, sofern dieser spätestens 4 Arbeitswochen vor der Lieferung schriftlich festgehalten wird. 7. Der Kunde stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Lieferung Ansprechpartner an der Lieferadresse anwesend sind.
Die Namen der Ansprechpartner sind im Vertrag anzugeben. 8. Treten während der tatsächlichen Lieferung innerbetriebliche Probleme auf, ist die Sapias Holding BV berechtigt, die Lieferung hinter der ersten Tür abzustellen oder die Lieferung in Absprache an einem anderen Ort zu lagern.
In diesem Fall werden alle dadurch entstehenden Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. 9. Wir liefern auf der Strecke und benötigen je nach Lagerbestand zwischen 5 und 15 Werktagen. Wenn die Produkte nicht auf Lager sind oder die Routen voll sind, kann die Lieferzeit länger dauern. Lieferungen, die länger dauern als die vereinbarte Lieferzeit, können aus diesem Grund nicht storniert werden, es sei denn, diese Lieferzeit wird unzumutbar überschritten. Sie können den Liefertermin nicht selbst wählen.

Montage Artikel 5
1. Es wird davon ausgegangen, dass die Montage unter normalen Arbeitsbedingungen und während der normalen Arbeitszeiten, die für den Montagedienst der Sapias Holding BV gelten, stattfinden kann.
Müssen die Arbeiten ganz oder teilweise außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgen, wird dem Auftraggeber hierfür ein Zuschlag gemäß Artikel 2.7 berechnet. 2. Den Montagearbeiten liegen, sofern erforderlich, vorab vom Auftraggeber zugesandte oder zugesandte Zeichnungen zugrunde.
Die hier angegebenen Maße und Daten sind vom Auftraggeber während der Arbeiten zu überprüfen. Ausdrucke der relevanten Zeichnungen werden vom Kunden zur Genehmigung unterzeichnet und an Sapias Holding BV zurückgesandt. Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung keine Installationszeichnungen vorliegen und dies zu Installationsproblemen führt, hat Sapias Holding BV das Recht, die Lieferung zu verschieben. Die Beurteilung der Eignung der Baukonstruktion des Gebäudes, in dem die Produkte installiert werden, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. 3. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 muss der Kunde auf eigene Kosten dafür sorgen,
dass a) Arbeiten ausgeführt werden, die nicht zum Auftrag der Sapias Holding BV gehören, wie z. B. Elektriker, Schneiden, Brechen, Mauerwerk, Beton, Polsterung , Putz- und/oder Malerarbeiten oder ähnliche Arbeiten ordnungsgemäß und termingerecht ausgeführt wurden;
b) dass Licht und Strom in angemessener Entfernung zur Verfügung stehen und dass die Räume, in denen gearbeitet wird, sauber, trocken und ausreichend beheizt sind;
c) dass die gelieferten Produkte mit einem für einen Plattform- oder Hubwagen ausreichenden Aufzug, mit Hebezeugen oder anderen geeigneten Transportmitteln zum Montageort transportiert werden können.
Sonstige Arbeiten Dritter dürfen den ungestörten Transport durch das Gebäude und/oder die angrenzende Anlage nicht verhindern; d) dass die gelieferten, aber noch nicht montierten Produkte sowie die Werkzeuge in abschließbaren und nur für die Sapias Holding BV zugänglichen Räumen gelagert werden können, die für die Lagerung dieser Produkte und Werkzeuge geräumt wurden;
e) sicherzustellen, dass etwaige strukturelle Anpassungen zur Vervollständigung der Lieferungen durchgeführt werden.
4. Im Falle eines Zeitverlusts aufgrund eines Verlusts oder einer Ursache, die nicht von der Sapias Holding BV zu vertreten ist, ist eine Verlängerung der Lieferzeit zulässig, wenn dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist.
Für diese Erweiterung gilt Artikel 3 Absatz 4 entsprechend. 5. Der Kunde haftet für Schäden an Produkten oder Werkzeugen sowie für deren Verlust, es sei denn, dass Sapias Holding BV grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Der Kunde muss für eine Versicherung sorgen.

Beratung und Projektkosten § 6
1. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Sapias Holding BV kann jedoch in keiner Weise für die Lagerkapazitäten, Ergebnisse und/oder erwarteten Leistungen der von ihr zu liefernden Produkte, wie in der Beratung angegeben, haftbar gemacht werden. 2. Das Urheberrecht an Ratschlägen, Zeichnungen, Skripten, Bildern und Beschreibungen, die von der Sapias Holding BV zur Verfügung gestellt werden, verbleibt jederzeit bei der Sapias Holding BV.
3. Die Kosten für die Erstellung einer Vorstudie und/oder von Grundrissplänen sowie die Leitung der Konzeption, Koordination und/oder Umsetzung eines Projektes trägt der Auftraggeber.

Zahlung Artikel 7
1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung wie folgt:
a) Im Voraus per Bank oder über eine Internet-Zahlungsmethode.

Die Zahlung muss auf eine von der Sapias Holding BV vorgegebene Art und Weise erfolgen.
Der Kunde schuldet ab Fälligkeit die gesetzlichen Zinsen. Die der Sapias Holding BV entstehenden Inkassokosten werden nach dem von der niederländischen Anwaltskammer (NOvA) empfohlenen Inkassosatz berechnet.
2. Vom Kunden geleistete Zahlungen dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten sowie der anschließenden fälligen Rechnungen, die am längsten ausstehen, auch wenn die Gegenpartei erklärt, dass die Zahlung auf einer späteren Rechnung erfolgt ist.
3. Wenn und soweit nach Ansicht des Auftraggebers Mängel an einem gelieferten Produkt vorliegen, ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich der beanstandeten Produkte aus derselben Sendung oder Lieferung zu verweigern oder auszusetzen.

Eigentumsübertragung, Einräumung/Übertragung von Rechten Artikel 8
1. Alle Waren bleiben Eigentum der Sapias Holding BV, bis der Kunde alle durch Lieferungen oder Arbeiten entstehenden Kosten, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig an die Sapias Holding BV bezahlt hat.
2. Die Sapias Holding BV hat gegebenenfalls Anspruch auf ungehinderten Zugang zu den gelieferten Waren.
Der Kunde wird mit der Sapias Holding BV zusammenarbeiten, um der Sapias Holding BV die Möglichkeit zu geben, den in Absatz 1 genannten Eigentumsvorbehalt durch Rücknahme der gelieferten Waren, einschließlich einer erforderlichen Demontage, auszuüben. 3. Erhält der Auftragnehmer vor oder während der Vertragsabwicklung eindeutige Anhaltspunkte für eine verminderte Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, ist er berechtigt, nach Wahl des Auftragnehmers vom Auftraggeber eine zusätzliche Sicherheit zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen und zu leisten ferner berechtigt, Lieferungen einzustellen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.
Ein solcher Umstand stellt eine auflösende Bedingung dar, aufgrund derer der Vertrag ohne gerichtliche Intervention als vom Auftragnehmer aufgelöst angesehen werden kann. 4. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte an dem in Artikel 3 Absatz 1 genannten Ort zu kaufen. Andernfalls ist die Sapias Holding BV berechtigt, ohne Inverzugsetzung die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises für die nicht gekauften Produkte zu verlangen. Diese Produkte gelten als vom Kunden bei der Sapias Holding BV gekauft und gehen danach zu Lasten des Käufers Gefahr des Auftraggebers und gegen Ersatz aller dadurch entstehenden Kosten werden erspart. Dies gilt unbeschadet aller anderen Rechte der Sapias Holding BV.

Risiko Artikel 9
Die Gefahr für die Waren liegt bei der Sapias Holding BV, bis sie in die tatsächliche Kontrolle des Kunden oder der vom Kunden eingesetzten Erfüllungsgehilfen gelangen.

Reklamationen und Garantie Artikel 10
1. Reklamationen bezüglich sichtbarer Mängel müssen vom Kunden der Sapias Holding BV während der Lieferung mittels Frachtbrief oder spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung im Lager gemeldet werden.
Reklamationen über unsichtbare Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 7 Werktage nach Ablauf der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gewährleistungsfrist, in einer schriftlichen, spezifizierten Mitteilung des Kunden an Sapias Holding BV erfolgen. Bei Überschreitung der angegebenen Fristen erlischt jeglicher Anspruch gegenüber der Sapias Holding BV hinsichtlich der betreffenden Mängel. Diesbezügliche Klagen müssen unter Androhung der Verfallsfrist innerhalb von 3 Monaten nach rechtzeitiger Reklamation eingereicht werden. 2. Unbeschadet der unten aufgeführten Einschränkungen ist Sapias Holding
B.V.
garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung gemäß Artikel 4 Absatz 2 und unter Ausschluss sichtbarer Mängel sowohl die einwandfreie Qualität des von ihr gelieferten Produkts als auch die Qualität des dafür verwendeten und/oder gelieferten Materials. 3. Die Absätze I und 2 gelten entsprechend für Mängel, die ausschließlich oder überwiegend auf unsachgemäße Montage/Installation durch Sapias Holding BV zurückzuführen sind.
Erfolgt die Montage/Installation des Produkts durch Sapias Holding B.V., beginnen die in den Absätzen I und 2 genannten Fristen an dem Tag, an dem die Montage/Installation durch Sapias Holding B.V. durchgeführt wird .
abgeschlossen ist, mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Gewährleistungsfrist in jedem Fall mit Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung gemäß Artikel 4 Absatz 2 endet. 4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind in jedem Fall Mängel, die auftreten oder ganz oder teilweise darauf zurückzuführen sind:
a) Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen durch den Kunden oder sonstige bestimmungsgemäße Verwendung;
b) normaler Verschleiß;
c) Montage/Installation oder Reparatur durch Dritte/einschließlich des Auftraggebers;
d) die Anwendung jeglicher staatlicher Vorschriften hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
e) Materialien und Gegenstände, die in Absprache mit dem Kunden verwendet werden;
f) Materialien oder Gegenstände, die der Kunde der Sapias Holding BV zur Verarbeitung zur Verfügung stellt;
Materialien, Gegenstände, Methoden und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers angewendet werden, sowie Materialien und Gegenstände, die vom Auftraggeber oder in seinem Namen geliefert werden;
g) Teile, die die Sapias Holding BV von Dritten kauft, sofern der Dritte der Sapias Holding BV keine Garantie gegeben hat.
5. Wenn der Kunde einer Verpflichtung aus dem mit der Sapias Holding BV geschlossenen Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, hat die Sapias Holding BV diesbezüglich keinerlei Anspruch auf Garantie keine dieser Vereinbarungen.
Wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Sapias Holding BV eine Demontage, Reparatur oder andere Arbeiten am Produkt durchführt oder veranlasst, verfällt jeglicher Anspruch aus der Garantie. 6. Wenn Sapias Holding BV Teile und/oder Produkte austauscht, um ihre Garantieverpflichtungen zu erfüllen, werden die ersetzten Teile und/oder Produkte ihr Eigentum.

Haftung Artikel 11
1. Die Haftung von Sapias Holding BVis beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 10 dieser Bedingungen beschriebenen Garantiebestimmungen.
2. Vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit seitens der Sapias Holding BV bleibt die Anwendbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen zur Produkthaftung in Umsetzung der einschlägigen EG-Richtlinie sowie der Bestimmungen des Absatzes 1 unberührt, jegliche Haftung des Auftragnehmers, wie z für Betriebsschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus der Haftung gegenüber Dritten sind ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss kann nicht geltend gemacht werden, wenn eine solche Berufung zu einem Ergebnis führen würde, das nach Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht akzeptabel ist. 3. Sapias Holding BVis haftet daher nicht für:
a) Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter infolge der Nutzung der vom Kunden oder im Namen des Kunden bereitgestellten Daten;
b) Beschädigung oder Verlust, aus welchem ​​Grund auch immer, an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Rohstoffen, Halbfabrikaten, Modellen, Werkzeugen und sonstigen Gegenständen.
4. Wenn Sapias Holding BV, ohne die Installation in Auftrag gegeben zu haben, bei der Installation Hilfe und Unterstützung jeglicher Art leistet, geschieht dies auf Risiko des Kunden.
5. Ist der Kunde kein Verbraucher oder gleichgestellter Kunde, ist er verpflichtet, die Sapias Holding BV von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden freizustellen, für die die Sapias Holding BV nach den Bedingungen im Verhältnis zum Kunden haftet, ist ausgeschlossen.

Geistiges Eigentum Artikel 12
Sapias Holding BV trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass die zu erbringende Leistung mit einem in den Niederlanden geltenden geistigen Eigentumsrecht eines Dritten kollidiert. Kann die Verletzung eines solchen Rechts dennoch dem Auftragnehmer vorgeworfen werden, wird die Sapias Holding BV unbeschadet der in Artikel 11 festgelegten Grenzen die gelieferten Waren gegen Gutschrift der Rekrutierungskosten zurücknehmen oder dafür sorgen, dass der Auftraggeber sie liefert oder eine gleichwertige andere Person das Grundstück ungestört weiter nutzen kann; Dies alles unter der Voraussetzung, dass der Kunde es der Sapias Holding BV rechtzeitig ermöglicht, seine Interessen gegenüber der Partei, die gewerbliche Schutzrechte geltend macht, zu verteidigen.

Modelle, Werkzeuge, Stempel und Formen Artikel 13
Modelle, Werkzeuge, Stempel und Formen, die speziell für einen Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Sapias Holding BV, auch wenn hierfür Kosten in Rechnung gestellt wurden. Wenn bei Sapias Holding BV zwei Jahre lang keine Bestellungen für einen bestimmten Artikel eingegangen sind und diese nicht angenommen wurden, hat sie das Recht, die betreffenden Modelle, Werkzeuge, Stempel und Formen zu vernichten, ohne den betreffenden Kunden darüber zu informieren.

Höhere Gewalt Artikel 14
Unter einem unentschuldbaren Mangel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man: jeden von der Sapias Holding BV unabhängigen Umstand, auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar war und die Einhaltung verhindert mit Zustimmung der Sapias Holding. BV dauerhaft oder vorübergehend verhindert.
Zu den nicht zurechenbaren Mängeln zählen in jedem Fall: Nichtlieferung, unsachgemäße oder verspätete Lieferung durch Lieferanten der Sapias Holding BV,
Krankheit des Personals der Sapias Holding BV, Defekte an Hilfs- und Transportgeräten,
Feuer, Streik, Verkehrsbehinderungen, staatliche Maßnahmen, Krieg oder andere Störungen.

In den oben genannten Fällen ist die Sapias Holding BV berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen oder ihre Verpflichtungen für die Dauer der zurechenbaren Mängel auszusetzen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Sapias Holding hat

Im Falle von Versäumnissen seitens des Kunden hat die Sapias Holding BV jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen und, sofern die Einhaltung des Vertrags durch den Kunden nicht dauerhaft unmöglich ist, das Recht, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen die Dauer des Mangels. , ohne dass der Kunde Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz hat.

Aussetzung, Auflösung Artikel 15
Wenn der Kunde einer Verpflichtung aus einem mit der Sapias Holding BV geschlossenen Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Kunde in der Lage ist, diese zu erfüllen seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Sapias Holding BV nachzukommen. Die Sapias Holding BV ist ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention berechtigt, entweder die Ausführung eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein und unbeschadet weiterer daraus resultierender Schäden. Rechte. Wenn eine der Parteien ein Moratorium beantragt oder in Konkurs geht, hat die andere Partei das Recht, den geschlossenen Vertrag durch schriftliche Mitteilung für aufgelöst zu erklären oder (nach ihrer Wahl) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen. Sämtliche vom Kündigungsberechtigten geschuldeten Zahlungen werden dann sofort fällig. Darüber hinaus bleiben die Rechte bei Nichteinhaltung in vollem Umfang dem Betroffenen vorbehalten.

Artikel 16 Qualität und Beschreibung

Soweit der Verkäufer eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, eine Konstruktion, eine Berechnung oder sonstige Daten zeigt oder zur Verfügung stellt, erfolgt dies lediglich als Hinweis.
Die letztendlich zu liefernden Artikel können von den abgebildeten abweichen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer Waren zu liefern, die:
aus guten Materialien hergestellt sind und ein gutes Design haben;
in jeder Hinsicht mit den vom Verkäufer und/oder Käufer zur Verfügung gestellten oder bereitgestellten Mustern oder Modellen identisch sind;
Der Verkäufer gewährleistet nicht, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie verwenden möchte, auch wenn dieser Zweck dem Verkäufer mitgeteilt wurde, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

Streitigkeiten Artikel 17
Alle Streitigkeiten in Angelegenheiten, für die diese Bedingungen gelten, unterliegen, mit Ausnahme der Befugnis der Parteien, Entscheidungen beim Präsidenten des Bezirksgerichts einzuholen, in summarischen Verfahren der Entscheidung des ordentlichen Gerichts am Geschäftssitz oder Bezirk der Sapias Holding

Anwendbares Recht Artikel 18
Für alle Angelegenheiten, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, gilt ausschließlich niederländisches Recht. Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien sind die Parteien an möglichst ähnliche Regeln gebunden, die nicht der Nichtigkeit unterliegen.

Schlussbestimmung Artikel 19

Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, eine angemessene Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen der Sapias Holding BV und dem Kunden zu gewährleisten. Soweit Umstände eintreten, unter denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Bestimmungen zu unangemessenen Ergebnissen führen würden, muss das anzurufende Gericht in angemessener Weise oder nach Billigkeit urteilen. Bei Verbraucherkäufen wird auf dieser Website auch die „Versand und Rücksendungen“ . Auf dieser Seite wird gesondert auf das Fernabsatzgesetz eingegangen, das privaten Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen die Ausübung des Rückgaberechts ermöglicht.

ABC-Büromöbel © Alle Rechte vorbehalten

Modell- und Preisänderungen vorbehalten für Büromöbel. Alle Preise für Büromöbel auf dieser Website verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Für alle Verkäufe über ABC Office Furniture gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.